Der Seebestattung geht immer die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Urne wird auf hoher See, außerhalb der Drei-Meilen-Zone beigesetzt. Der Kapitän macht von der Beisetzung einen Logbucheintrag. Eine Seekarte mit Angaben der Koordinaten der Beisetzung, sowie eine Kopie des Logbucheintrags übergibt die Reederei den Angehörigen. Auf Wunsch können bei der Seebestattung die Angehörigen anwesend sein. Die Reederei veranstaltet Gedenkgottesdienste wozu die Angehörigen eingeladen werden. Seebestattungen auf Binnengewässern, wie
z. B. Bodensee, sind nicht erlaubt und wird auch von Schweizer Behörden nicht genehmigt.
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