Bestattungshaus Pietät Decker
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Was ist bei Eintritt eines Todesfalles zu tun?


Bei einem Todesfall in der Wohnung ist zuerst der Hausarzt zu benachrichtigen oder falls dieser nicht erreichbar ist, der ärztliche Notdienst. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die für die Überführung zum Friedhof und zur späteren Bestattung benötigt wird. Gleichzeitig sollten Sie uns benachrichtigen und wir können uns für Sie um alles Weitere kümmern.
Tritt der Tod in einem Alten-/Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, wird die ärztliche Leichenschau durch die Verwaltung veranlasst.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde
    und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bei Geschiedenen: Heirats- oder Geburtsurkunde
    und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Anstelle oben aufgeführter Einzelurkunden kann auch das vollständig geführte Familienstammbuch vorgelegt werden. Sind obige Urkunden aus dem Ausland, dann wird zusätzlich zum Original noch eine amtliche beglaubigte Sprachübersetzung verlangt. HINWEIS : Fehlende Dokumente sollten bereits zu Lebzeiten besorgt werden. Wir helfen gerne dabei!

Folgende Dokumente werden zusätzlich bei
Spätaussiedlern benötigt :

  • Registrierschein
  • Erklärung über Namensänderungen
  • Einbürgerungsurkunde

Weitere Unterlagen sollten griffbereit sein:

  • Rentennummern aller Renten
  • Versicherungsscheine der Sterbegeld-, Lebens- und Unfallversicherungen
  • Graburkunde (wenn bereits ein Grab vorhanden ist)

Das sollten Sie unbedingt wissen!
Die Angehörigen haben das alleinige Recht zu entscheiden, welches Bestattungsunternehmen für Sie tätig werden soll. Dies ist völlig unabhängig von Wohnort, Sterbeort oder Bestattungsort der verstorbenen Person. Bei unserem Bestattungshaus entstehen den Angehörigen keine höheren Kosten, gleich in welcher Gemeinde unserer Region wir die Gestaltung und Organisation einer Bestattung übernehmen.