Auch die Feuerbestattung hat in verschieden Kulturkreisen der Menschheit eine lange Tradition. Das erste Krematorium Deutschlands wurde bereits 1878 in Gotha eröffnet. Diese Möglichkeit wurde damals von evangelischen Christen genutzt. Die Katholische Kirche erlaubt diese Bestattungsmöglichkeit erst seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965. Vor der Einäscherung (Kremation) besteht die Möglichkeit eine Trauerfeier mit dem Sarg abzuhalten. Nach etwa 4 – 5 Tagen kann die Beisetzung der Urne in einem Urnengrab erfolgen. Zudem gibt es die Möglichkeit der kombinierten Trauerfeier mit der Urne und anschließender Beisetzung. In Deutschland besteht die Friedhofspflicht die auch für Urnen gilt. Das heißt die Urne darf nicht zuhause aufbewahrt werden. Urnen können in Urnengräben, in bestehenden Familiengräbern, in Fried- und Ruhewäldern oder auf hoher See beigesetzt werden. Wichtig ist bei der Feuerbestattung, dass eine handschriftliche Willenserklärung, mit entsprechendem Inhalt, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten verfasst hat, vorliegt. Oder aber die Angehörigen unterschreiben diese.
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