Feuerbestattungen

Auch die Feuerbestattung hat in verschieden Kulturkreisen der Menschheit eine lange Tradition. Das erste Krematorium Deutschlands wurde bereits 1878 in Gotha eröffnet. Diese Möglichkeit wurde damals von evangelischen Christen genutzt. Die Katholische Kirche erlaubt diese Bestattungsmöglichkeit erst seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965.
Vor der Einäscherung (Kremation) besteht die Möglichkeit eine Trauerfeier mit dem Sarg abzuhalten. Nach etwa einer Woche kann die Beisetzung der Urne in einem Urnengrab erfolgen. Zudem gibt es die Möglichkeit der kombinierten Trauerfeier mit der Urne und anschließender Beisetzung.
In Deutschland besteht die Friedhofspflicht die auch für Urnen gilt. Das heißt die Urne darf nicht zuhause aufbewahrt werden. Urnen können in Urnengräben, in bestehenden Familiengräbern, in Fried- und Ruhewäldern oder auf hoher See beigesetzt werden.
Wichtig ist bei der Feuerbestattung, dass eine handschriftliche Willenserklärung, mit entsprechendem Inhalt, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten verfasst hat, vorliegt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, müssen die Angehörigen diese unterzeichnen. Sollte die Familie allerdings uneins sein, ob feuerbestattet werden soll, muss gemäß § 32 Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg die Erdbestattung durchgeführt werden.

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Urnenwand

Urnennischen sind Urnengräber in einer Urnenwand. Der Waldfriedhof Singen bietet zwei verschiedene Varianten der Nischen an: Nischen für bis zu zwei und Nischen für bis zu vier Urnen. Auch hier obliegt es den Angehörigen, sich um die Grabplatte für die Nische selbst zu kümmern.
Auch bei den Nischen beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Sie können allerdings beliebig verlängert werden.

Urnenerdgrab

Bei dieser Grabart obliegt den Angehörigen die Gestaltung des Grabes, d.h. die Grabpflege und die Setzung eines Grabsteines. Die Ruhefrist für Urnen beträgt in Singen 15 Jahre.
Die Friedhofsverwaltung stellt hier zwei Grabvarianten zur Verfügung, das Urnenreihengrab und das Urnenwahlgrab. Beim Reihengrab wird durch die Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes zugeteilt, zulässig ist nur eine Urnenbeisetzung und das Grab ist nicht verlängerbar. Beim Wahlgrab hingegen dürfen die Hinterbliebenen die Lage des Grabes aussuchen, es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden und das Grab ist beliebig verlängerbar.

Urnengemeinschaftsgrab

Der Waldfriedhof Singen bietet auch Urnengemeinschaftsgrabstätten an. In diesen Gemeinschaftsgräbern können insgesamt acht Urnen beigesetzt werden. Die Grabpflege und das Setzen des Grabsteines übernimmt der Friedhof, sodass den Angehörigen keine Arbeit entsteht.
Auch hier ist wieder die Wahl zwischen Reihengrab und Wahlgrab möglich. Wird das Reihengrab gewählt, wird die Urne in einem Grab mit sieben weiteren Urnen beigesetzt. Möchte man gemeinsam mit dem Partner in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden, sollte man da Wahlgrab wählen. Bei dieser Variante werden in dem Grab vier Paare beigesetzt, d.h. der Platz an der Seite des vorverstorbenen Partners wird freigehalten.

Baumbestattungen

Letzte Ruhe in der Natur unter einem Baum

Die Baumbestattung ist eine alternative Bestattungsform. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird direkt unter einem Baum beigesetzt, der in einem als Ruhewald oder FriedWald ausgewiesenen Wald steht. Dies ist eine würdevolle Alternative zu den bisherigen Bestattungsarten. Um die Grabpflege brauchen Sie sich nicht zu kümmern, das erledigt Mutter Natur. Der Baumbestattung geht grundsätzlich die Einäscherung voraus. Wer Interesse an einer Baumbestattung hat, kann sich schon zu Lebzeiten einen Baum vor Ort aussuchen. Man kann zwischen Gemeinschaftsbäumen, Familienbäumen oder Einzelbäumen auswählen.

Die Gemeinde Gottmadingen hat seit mehreren Jahren bei Ebringen ein Waldstück als Ruhewald eingerichtet. Dieser Ruhewald ist inzwischen so beliebt, dass die Gemeinde bereits ein weiteres Waldstück für Baumbestattungen geöffnet hat.

Die FriedWald GmbH bietet in ganz Deutschland FriedWälder an. Von Singen aus gesehen sind die nächstgelegenen der FriedWald Hegau bei Emmingen-Liptingen, der Friedwald Meßkirch und die FriedWälder Heiligenberg bzw. Elisenruhe bei Salem.

Auch in der Gemeinde Allensbach finden Sie den Ruhewald Waldruh St. Katharinen.

 

 

Weitere Bestattungsarten

Neben den traditionell üblichen Bestattungsarten und der Baumbestattung haben sich inzwischen weitere Bestattungsarten herausgebildet:

Für die Weltraumbestattung, wie für die Trauerdiamanten gilt: Aufgrund der Friedhofspflicht ist diese Form der Bestattung in Deutschland nicht erlaubt.
Ebenso gilt die Asche eines Menschen als unteilbar!