Erdbestattungen

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Leichnams in einem Erdgrab. Sie wurde seit Jahrtausenden, vor allem im Christentum, Judentum und im Islam, praktiziert. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war sie in Deutschland die Hauptbestattungsart. Für die Erdbestattung muss laut Bestattungs- gesetz des Landes Baden–Württemberg immer ein Sarg verwendet werden. Der Gesetzgeber schreibt den Gemeinden vor, dass sie für ihre Einwohner einen Bestattungsplatz bereitstellen müssen. Bei der Erdbestattung gibt es verschiedene Grabarten, die nachfolgend näher beschrieben sind.

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Familiengrab

Das Familiengrab oder 2-stelliges Wahlgrab gestattet zwei Beisetzungen nebeneinander. Mit Tieferlegung sind sogar bis zu vier Erdbestattungen in diesem Grab möglich. Weiterhin können auch bis zu acht Urnen mit beigesetzt werden.
Die Ruhezeit auf dem Waldfriedhof Singen beträgt 25 Jahre.

Einzelerdgrab

Die Friedhofsverwaltung stellt diese Grabart in zwei Variationen zu Verfügung, einmal als Reihengrab und zweitens als einstelliges Wahlgrab.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben, die Nutzungsdauer kann nicht verlängert und es kann auch nur eine Person beigesetzt werden. Die Beisetzung von zusätzlichen Urnen ist nicht möglich.
Beim Wahlgrab können die Hinterbliebenen die Lage des Grabes bestimmen, die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Bei Tieferbettung können zwei Erdbestattungen erfolgen. Außerdem können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Friedkreis

Die Friedkreisgräber sind eine Grabform, die der Waldfriedhof Singen anbietet. In diesem Grab sind acht Erdbestattungen möglich, bei Tieferlegung sogar bis zu sechzehn Bestattungen. Bei diesen Gräbern ist im Kaufpreis die Grabpflege und ein Grabmal aus Stein (Findling) enthalten. Die Angehörigen müssen das Grabmal nur auf eigene Rechnung beschriften lassen. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre.