Wer übernimmt die Bestattungskosten wenn kein Geld vorhanden ist?

Wenn eine mittellose Person ohne Angehörige stirbt, es auch keine Bestattungsvorsorge oder jemand nicht verwandten,  der die Bestattung beauftragt gibt, ordnet die Ortspolizeibehörde - Ordnungsamt eine Bestattung von Amts wegen an. Hierbei wird die einfachste, jedoch würdevolle Bestattung gewählt. Es gibt keine Trauerfeier und die Beisetzung erfolgt in einem anonymen Grab.
Die Ortspolizeibehörde wird versuchen, bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten für die Bestattung den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Sind jedoch Angehörige bekannt, die sich zwar um die Bestattung kümmern möchten, aber selber kein Geld haben um die Bestattung zu bezahlen, können sie beim Sozialamt einen Antrag zu Kostenübernahme stellen. Da bei einer Bestattung Eilbedürftigkeit vorliegt, sind die Sozialämter eigentlich verpflichtet die Bestattung vorzufinanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist bzw. eine vorläufige Kostenzusage zu erteilen. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis die Ortspolizeibehörde einschreiten muss oder der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selber zu tragen. Verläuft die Prüfung (die u.U. einmal Monate dauern kann) positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, ortsübliche, würdige Bestattung. Verläuft die Prüfung jedoch negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2020 von Redaktion "PIETÄT DECKER".

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