Was gibt es für Grabarten?

Es gibt auf jedem Friedhof die klassischen Grabarten für die Erd- und Feuerbestattung, d.h. Erdgräber bzw. Urnengräber. Hierbei unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.

Das Reihengrab ist nur für die Beisetzung von einer Person gedacht und wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, kann man es auch nicht verlängern, d.h. das Grab muss abgeräumt werden.

Die Wahlgräber (Familiengräber) können mit mehreren Personen belegt werden und wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, können diese Gräber auch verlängert werden.

Auf vielen Friedhöfen gibt es auch anonyme Grabstellen, das heißt, das bei der Beisetzung keine Angehörigen dabei sein dürfen, auch wird der Zeitpunkt der Beisetzung von den Friedhofsverwaltungen nicht bekannt gegeben. Diese Art der Beisetzung kann für die Hinterbliebenen oft zum Problem werden, da sie nicht wissen wo die Grabstelle des Verstorbenen ist. Für die Trauerbewältigung ist es jedoch sehr wichtig einen Anlaufpunkt zu haben, um dem Verstorbenen zu gedenken. Es kommt oft vor das Hinterbliebene bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag stellen auf Umbettung der Urne in ein Reihengrab, das übrigens in Singen nur 20,00 € teurer ist als das anonyme Grab.

Aus diesem Grund empfehlen wir im Trauergespräch, sowie bei der Vorsorgeberatung immer eine Alternative. Denn oft ist das Motiv für die anonyme Bestattung, dass niemand die Grabpflege übernehmen kann.
Hierfür bieten mittlerweile viele Friedhöfe Lösungen im Rahmen von Gemeinschaftsgräbern, Wiesengräbern, Urnennischen oder anderen Grabarten an.

Wir beraten Sie natürlich gerne im Rahmen des Trauergesprächs oder der Vorsorgeberatung. Weitere Informationen erhalten Sie auch nachfolgend:

UrnennischeUrnengemeinschaftsgrabFriedkreisUrnenerdgrabFamiliengrabEinzelgrab

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2020 von Redaktion "PIETÄT DECKER".

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