Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte?

Eigentlich müsste diese Frage mit Nein beantwortet werden, da man nur in der Gemeinde einen Anspruch auf eine Grabstelle hat, in der man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Jedoch machen einige Gemeinden in unserer Region, wie zum Beispiel die Stadt Singen, eine Ausnahme und stellen aufgrund der vielen freien Grabflächen auf dem Waldfriedhof auch für auswärtige Mitbürger Grabflächen zu Verfügung. Auch bei anderen Gemeinden ist dies möglich, jedoch erheben diese einen so genannten Auswärtigenzuschlag der bis zu 100% der normalen Bestattungsgebühren betragen kann.
Für Ruhewälder gilt diese Regel nicht, da die Ruhewälder die Bestattungen unabhängig vom Wohnort zulassen.

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2020 von Redaktion "PIETÄT DECKER".

Zurück