Häufige Fragen
Dies ist nur kleine eine Auswahl von interessanten Fragen, rund um das Thema Bestattung, die uns häufig gestellt werden und die wir Ihnen gerne beantworten möchten. Sollte Sie noch weitere Fragen haben, möchten wir diese Ihnen gerne in einem Persönlichen Gespräch beantworten, oder Sie senden uns Ihre Frage per E-Mail zu.
- Kann ich die Bestattung schon vor meinem Ableben regeln?
- Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
- Was kostet eine Bestattung?
- Ist es möglich, eine Bestattung zu finanzieren?
- Wer ist für die Beauftragung einer Bestattung, gemäß Gesetz, verpflichtet?
- Wer muss schlussendlich die Kosten einer Bestattung bezahlen?
- Wenn das Sozialamt schon die Kosten des Pflegeheims trägt, zahlt es auch die Bestattung?
- Wer übernimmt die Bestattungskosten, wenn kein Geld vorhanden ist?
- Muss ich beim Bestatter mehr bezahlen für Traueranzeigen, Blumen usw. als bei der Zeitung und dem Gärtner direkt?
- Kann ich mir aussuchen auf welchem Friedhof ich bestattet werden möchte?
- Was gibt es für Grabarten?
- Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?
- Was geschieht wenn die Ruhefrist abgelaufen ist?
- Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen oder kann ich auch im Garten beerdigt werden?
- Darf die Urne auch im Bodensee bestattet werden?
- Wird der Verstorbene bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?
- Wird dem Verstorbenen beim Ankleiden eventuell Knochen gebrochen?
- Was passiert beim Einäschern mit dem Zahngold?
- Enthält die Urne nicht nur die Asche vom Sarg?
- Werden mehrere Personen auf einmal eingeäschert?
- Wieso war es früher Brauch, im Sterbezimmer die Fenster zu öffnen?
- Wieso wurden früher im Trauerhaus alle Spiegel verhängt?
- Wieso werden die Verstorbenen schon immer mit Füßen voran getragen?
- Sind Leichen wirklich giftig?
- Warum ist der Beruf des Bestatters aus unserer Gesellschaft heute nicht mehr wegzudenken und was für Qualifikationen sollte ein modernes Bestattungsunternehmen haben?
Unsere Antworten
- Kann ich die Bestattung schon vor meinem Ableben regeln?
Ja natürlich, viele Bestattungsinstitute bieten die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge an. Diese kann jeder selbst oder für eine dritte Person angelegt werden. In der Bestattungsvorsorge werden die Bestattungsform, die Wünsche für die Trauerfeier und vieles mehr geregelt. Des Weiteren wird die finanzielle Absicherung der Bestattung durch Treuhandkonten oder Versicherungen geregelt.
Weitere Informationen finden sie unter – Bestattungsvorsorge
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- Was ist bei Eintritt eines Todesfalles zu tun?
Bei einem Todesfall in der Wohnung ist zuerst der Hausarzt zu benachrichtigen oder falls dieser nicht erreichbar ist, der ärztliche Notdienst. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die für die Überführung zum Friedhof und zur späteren Bestattung benötigt wird. Gleichzeitig sollten Sie uns benachrichtigen und wir können uns für Sie um alles Weitere kümmern. Tritt der Tod in einem Alten-/Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, wird die ärztliche Leichenschau durch die Verwaltung veranlasst. Alles weitere, wie die Organisation der Bestattung, oder weitere administrative Dinge wie Abmeldungen von Versicherungen etc. werden wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch regeln. Auf Wunsch kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Weitere Informationen finden Sie unter – Dokumente und erste Maßnahmen
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- Was kostet eine Bestattung?
Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen und die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Daher ist es fast unmöglich einen Pauschalbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Details zu kennen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Singen oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsanzeige und dem Erwerb einer Gruft in Düsseldorf kann leicht eine Differenz von 10.000 Euro entstehen. Daher hilft nur eine Nachfrage beim Bestatter, Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.
Weitere Informationen finden Sie in unseren – Preisbeispielen
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- Ist es möglich eine Bestattung zu finanzieren?
Die Kosten einer Bestattung sind ja nicht unerheblich, deswegen besteht auch hier, wie bei anderen größeren Ausgaben, die Möglichkeit eine Bestattung zu finanzieren. Wir arbeiten mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Weitere Informationen finden Sie unter – Bestattungsfinanzierung
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- Wer ist für die Beauftragung einer Bestattung, gemäß Gesetz, verpflichtet?
Welche Personen Bestattungspflichtig sind, ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Für Baden – Württemberg ist dies in § 31 des Landesbestattungsgesetzes geregelt. Dies sind folgende Personen: Der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die Geschwister und die Enkelkinder.
Weitere Informationen finden Sie unter – www.landesrecht-bw.de
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- Wer muss schlussendlich die Kosten einer Bestattung bezahlen?
Gemäß § 1968 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) muss der Erbe die Bestattung bezahlen. Genauere Auskunft, kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens geben.
Weitere Informationen finden Sie unter - www.gesetze-im-internet.de
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- Wenn das Sozialamt schon die Kosten des Pflegeheims trägt, zahlt es auch die Bestattung?
Nein, nicht unbedingt. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge dafür eingerichtet. Reicht jedoch das Geld immer noch nicht aus, springen die Sozialämter ein. Eine Bestattung ist jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten einer Bestattung übernimmt. Das heißt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern zugemutet werden.
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- Wer übernimmt die Bestattungskosten wenn kein Geld vorhanden ist?
Stirbt eine mittellose Person und Angehörige sind nicht bekannt. Es wurde auch keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen und es gibt niemand der die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet die Ortspolizeibehörde eine Bestattung von Amtswegen an. Es wird die einfachste, jedoch würdevolle Bestattung gewählt. Oft gibt keine Trauerfeier und die Beisetzung erfolgt in einem anonymen Grab. Die Ortspolizeibehörde wird versuchen Bestattungspflichtige Angehörige ausfindig zu machen, ist dies gelungen, werden die Kosten für die Bestattung den Angehörigen in Rechnung gestellt. Sind jedoch Angehörige bekannt, die sich um die Bestattung kümmern möchten, aber selber kein Geld haben um die Bestattung zu bezahlen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag zu Kostenübernahme stellen. Da bei einer Bestattung eine Eilbedürftigkeit vorliegt, sind die Sozialämter eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis die Ortspolizeibehörde einschreiten muss, oder der Bestatter sich bereit erklärt das Risiko selber zu tragen. Verläuft die Prüfung, die auch einmal Monate dauern kann, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, ortsübliche, würdige Bestattung. Ist die Prüfung jedoch negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.
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- Muss ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw. bezahlen als bei der Zeitung und dem Gärtner direkt?
Nein, wir sehen es als Dienstleistung den Angehörigen gegenüber, die in der Regel froh sind, dass sie sich um solche Dinge nicht auch noch kümmern müssen. Unser Team kann sie diesbezüglich, aufgrund der langjährigen Erfahrung und diversen Ausbildungen, kompetent beraten. Wir arbeiten mit allen Gärtnern und Zeitungen in der Region gut zusammen. Im Beratungsgespräch fragen wir die Angehörigen, bei welchem Gärtner, oder bei welcher Zeitung wir die Blumen oder das Inserat aufgeben sollen. Das gleiche gilt auch für die Reservierung des Trauercafes.
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- Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte?
Eigentlich müsste diese Frage mit nein beantwortet werden, da man nur, in der Gemeinde einen Anspruch auf eine Grabstelle hat, in der man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Jedoch machen einige Gemeinden in unserer Region, wie zum Beispiel die Stadt Singen, eine Ausnahme und stellen aufgrund der vielen freien Grabflächen auf dem Waldfriedhof auch für auswärtige Mitbürger Grabflächen zu Verfügung. Auch bei anderen Gemeinden ist dies möglich, jedoch erheben diese einen so genannten Auswärtigenzuschlag der bis zu 80% der Bestattungsgebühren betragen kann.
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- Was gibt es für Grabarten?
Es gibt auf jedem Friedhof die klassischen Grabarten für die Erd- u. Feuerbestattung. Dies sind die Erdreihen/Erdwahl- Urnenreihen/Urnenwahlgräber. Das Reihengrab ist nur für die Beisetzung von einer Person gedacht und wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, kann man diese auch nicht verlängern, das heißt das Grab muss abgeräumt werden. Die Wahlgräber (Familiengräber) können mit mehreren Personen belegt werden, wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, können diese Gräber auch verlängert werden. Auf vielen Friedhöfen gibt es auch anonyme Grabstellen, das heißt, das bei der Beisetzung keine Angehörigen dabei sein dürfen, auch wird der Zeitpunkt der Beisetzung von den Friedhofsverwaltungen nicht bekannt gegeben. Diese Art der Beisetzung kann für die Hinterbliebenen oft zum Problem werden, da sie nicht wissen wo die Grabstelle des Verstorbenen ist, für die Trauerbewältigung ist es immens wichtig einen Anlaufpunkt zu haben um dem Verstorbenen zu gedenken. Es kommt oft vor das Hinterbliebene bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag stellen auf Umbettung der Urne in ein Reihengrab, dass übrigens in Singen gleich teuer ist wie das Anonyme Grab. Aus diesem Grund empfehlen wir im Trauergespräch, sowie bei der Vorsorgeberatung immer eine alternative. Denn oft ist das Motiv für die anonyme Bestattung, wer soll denn später die Grabpflege übernehmen. Da bieten viele Friedhöfe mittlerweile Lösungen in Rahmen von Gemeinschafts- /Wiesengräbern oder andere Grabarten an. Bei den Gemeinschaftsgräbern ist die Grabpflege sowie das Grabmal im Kaufpreis enthalten. ( Gilt nur für Singen ) Bei den Wiesengräbern fällt, wie der Name schon sagt, die Grabpflege auch weg, es muss nur noch ein Grabmal aufgestellt werden. Für die Erdbestattung bietet die Stadt Singen zum Beispiel auch den so genannten Friedkreis an, bei dem die Grabpflege und das Grabmal auch im Kaufpreis enthalten ist, nur um die Beschriftung des Grabmales muss man sich selber kümmern. Wir beraten Sie natürlich im Rahmen des Trauergesprächs oder der Vorsorgeberatung gerne.
Priestergrab | Urnennische | Urnengemeinschaftsgrab | Friedkreis | Urnenerdgrab | Familiengrab | Einzelerdgrab
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- Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?
Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach Ablauf der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Ruhefrist" finden sie bei – Wikepedia
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- Was geschieht, wenn die Ruhefrist abgelaufen ist?
Handelt es sich um ein Wahlgrab, haben die Angehörigen die Möglichkeit, die Nutzungszeit zu verlängern, dass heißt sie müssen für die Anzahl der Jahre die verlängert werden soll, eine Pacht im Voraus bezahlen. Bei einem Reihengrab informiert die Friedhofsverwaltung die Angehörigen, drei – vier Monate bevor das ganze Feld abgeräumt wird, mit einem Aufkleber,“ bitte bei der Verwaltung melden“. Hiermit gibt die Verwaltung den Angehörigen Zeit das Grab abzuräumen. Meldet sich jedoch niemand, räumt die Verwaltung die Gräber, nach der abgelaufenen Frist ab.
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- Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen, oder kann ich auch im Garten beerdigt werden?
Nein, nach deutschem Gesetz gibt es einen Bestattungszwang, dass heißt die Verstorbenen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. Der Bestattungszwang ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste in Deutschland grundsätzlich gleich behandelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man nicht möchte, dass menschliche Überreste irgendwann im Müll landen. Beispiel: Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin stellen, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein Nachmieter wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen.
Weitere Informationen zum Thema " Friedhofszwang" finden sie bei – Wikipedia
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- Darf die Urne auch im Bodensee bestattet werden?
Nein, nach den deutschen Bestattungsgesetzen der Länder sind Beisetzungen in Binnengewässern verboten, dies gilt auch für Österreich. Nach Aussage des Amt für Umwelt des Kantons Thurgau ist es auch auf der Schweizer Seite des Bodensees generell verboten Urnen beizusetzen. Ein Verstoß wird in allen Anrainerländern bestraft. Da die Menschliche Asche auch nach der Einäscherung Schwermetalle wie Kupfer, Nickel und Chrom enthält, da deren Schmelzpunkt über der üblichen Einäscherungstemperatur von ca. 850 -1000 Grad liegt. Sowohl Kupfer wie auch Chrom wirken bereits in sehr geringen Konzentrationen für Algen oder Pilze als sehr starkes Gift. Außerdem ist der Bodensee ein internationales Binnengewässer ohne Grenzen! Er ist auch ein Trinkwasserspeicher für mehrere Millionen von Menschen. Allein dieser Aspekt verdient den größtmöglichen Schutz vor Verunreinigungen jeglicher Art.
Weitere Informationen zum Thema Bodenseebestattung – www.umwelt.tg.ch und www.landesrecht-bw.de
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- Wird der Verstorbene bei einer Erdbestattung von Würmern „gefressen“?
Nein. Aufgrund des Erddrucks, der Aushub eines Grabes wiegt ca. 6-10 Tonnen je nach Grabart, sind in der Tiefe von 1, 50 Meter ( Normalgrab) und 2,10 Meter bei einem Tiefengrab die Würmer gar nicht überlebensfähig. Der Mensch hat unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die wir keine Nahrung verdauen könnten. Stirbt der Mensch, beginnen diese Bakterien den Körper von innen zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse und er ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass der Körper sich zersetzt. Je nach Bodenbeschaffenheit, dass heißt wie viel Sauerstoff die Erde enthält und durchlässt, wird der Prozess beschleunigt oder verlangsamt. Aus diesem Grund gibt auf den Friedhöfen unterschiedliche Ruhefristen.
Weitere Informationen zum Thema "Autolyse" finden Sie bei – Wikipedia
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- Werden dem Verstorbenen beim Ankleiden eventuell die Knochen gebrochen?
Nein. Die Toten- oder Leichenstarre, der Fachbegriff hierfür lautet Rigor Mortis, ist wie ein Krampf in der Muskulatur. Der körpereigene Stoff ATP wird nach dem Tod nicht mehr transportiert und die Muskeln verhärten sich. Dies führt nach einigen Stunden zu einer Starre, die nach etwa 24 Stunden wieder abnimmt, wenn die feinen Muskelfasern sich durch die Autolyse langsam beginnen zu zersetzen. Die vorhandene Rigor Mortis kann, wie bei einem normalen Krampf auch, durch langsames Dehnen gelöst werden. Knochen werden dazu nicht gebrochen, was bei einem normalen Verstorbenen auch kaum möglich wäre, da diese extrem belastbar sind und einige Tonnen Druck ausgeübt werden müssten.
Weitere Informationen zum Thema "Totenstarre" finden sie bei – Wikipedia
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- Was passiert beim Einäschern mit dem Zahngold?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn das Krematorium einen Wertstoffabscheider hat, werden das Gold sowie andere nicht magnetische Metalle nach dem Einäscherungsprozess gesondert gesammelt. Oft bestehen Verträge mit Edelmetallaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zu Verfügung stellen. Einige Krematorien nutzen jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die enormen Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und die Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um vielfaches teurer, als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe. Besitz das Krematorium keinen Wertstoffabscheider, dann befinden sich die geschmolzenen Wertstoffe unter der des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn davon zu trennen, so geschieht es zum Beispiel im Krematorium Singen.
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- Enthält die Urne nicht nur die Asche vom Sarg?
Nein. Bei den Einäscherungstemperaturen von etwa 850 – 1000 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Der Holzsarg liefert noch zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt. Aus diesem Grund wird auch bei der Einäscherung ein Holzsarg benötigt. Übrig bleiben nur nicht brennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nicht brennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Fremdstoffe mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.
Weitere Informationen zum Thema "Einäscherung" finden Sie bei – Wikipedia
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- Werden mehrere Personen auf einmal eingeäschert?
Nein. Beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in der Brennkammer. Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden ( Etagenofen ) oder durch Abziehen nach hinten (Flachbettofen) weiter transportiert. Erst dann wird der nächste Verstorbene in die Brennkammer eingebracht. Durch diesen Vorgang wird die Vermischung der Asche vermieden. Ein Schamottestein mit einer Registriernummer begleitet von der Anlieferung des Sarges bis in die Urne den Verstorbenen. Der feuerfeste Stein wandert durch den kompletten Einäscherungsprozess um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Abfüllen der Asche wird kontrolliert, dass Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.
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- Wieso war es früher Brauch, im Sterbezimmer die Fenster zu öffnen?
Damit die Seele des Verstorbenen nicht im Haus gefangen bleibt, sondern Ihren Weg ins Freie und in den Himmel finden kann. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele eines Menschen im Haus bleibt und Unheil anrichtet. Allerdings war es auch ein recht menschlicher Brauch, denn da die Verstorbenen bis zu einigen Tagen im Sterbebett blieben, der Schreiner musste den Sarg anfertigen, dass Grab musste durch die Totengräber ausgehoben werden, wollte man unangenehme Gerüche vermeiden. Übrigens ist dies auch heute noch erlaubt, nach dem Bestattungsgesetz des Landes BW ist es bis zu 36 Stunden erlaubt, den Verstorbenen daheim aufzubahren, um in vertrauter Umgebung Abschied zu nehmen.
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- Wieso wurden früher im Trauerhaus alle Spiegel verhängt?
Damit die Seele, die nach dem Tod den Körper verlässt, sich nicht durch den Spiegel irreleiten lässt. Auch hier war die Angst vor gefangenen Seelen, die im Haus Unheil verbreiten ausschlaggebend für diesen Brauch.
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- Warum wurden Verstorbene schon immer mit den Füßen voran getragen?
Ein Brauch, der sehr weit in die Geschichte zurückreicht. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele ins Sterbehaus zurück findet. Allerdings hat es auch mit einem gewissen Respekt zu tun, denn Kranke werden ebenfalls nicht Rückwärts transportiert, sonder so, dass sie den Weg sehen können.
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- Sind Leichen wirklich giftig?
Nein, außer der Verstorbene hat eine ansteckende Krankheit, oder Verletzungen, dann ist größte Sorgfalt geboten. Aus diesem Grunde tragen Bestatter immer Schutzhandschuhe, denn auch für uns Bestatter gilt, wie im Rettungsdienst auch, der größtmögliche Schutz. Natürlich können, wie beim lebenden Menschen auch Infektionen nicht ausgeschlossen. Aber eine intakte Leiche kann ohne weiteres berührt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Leichengift" finden Sie bei – Wikipedia
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- Warum ist der Beruf des Bestatters aus unserer Gesellschaft heute nicht mehr wegzudenken und was für Qualifikationen sollte ein modernes Bestattungsunternehmen haben?
Durch den Wandel unserer Gesellschaft, von der Großfamilie zur Kleinfamilie, die Vereinsamung der Menschen und aufgrund der beruflichen, zeitlichen Belastung der einzelnen Menschen sind wir als Bestatter mehr denn je gefordert, die Angehörigen bei dem Verlust eines lieb gewonnen Menschen einfühlsam zu begleiten. Oftmals ist der Bestatter der einzige, der sich auch die Zeit nimmt und zuhört, wenn Menschen einfach nur reden möchten. Hierzu sind auch Grundkenntnisse in Trauerpsychologie notwendig, die unsere Mitarbeiter auf Lehrgängen erworben haben. Genauso wichtig ist die Fachkundige Beratung der Angehörigen in allen Bereichen rund um die Bestattung, angefangen bei der Grabberatung, über das melden u. Abmelden bei Behörden, Versicherungen etc., Hygienische Versorgung der Verstorbenen und nicht zuletzt die Organisation der Trauerfeier im Sinne des Verstorbenen und der Angehörigen. Aus diesem Grunde sind unsere Mitarbeiter in Regelmäßigen Abständen auf Fortbildungslehrgänge im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt oder werden auf Schulungen der Landesinnung gefördert. Wichtig ist für uns auch die Ausbildung junger Menschen zum Beruf der Bestattungsfachkraft. Eine weitere Qualifikation ist das Führen des Markenzeichens vom Bund deutscher Bestatter. Die Anforderungen, um dieses Markenzeichen führen zu können, sind sehr hoch. Es muss mindestens die dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft oder die Ausbildung zum fachgeprüften Bestatter erworben werden. Auch ist unser Betrieb nach DIN EN ISO 9001 vom TÜV Rheinland zertifiziert worden. Aufgrund dieser Zertifizierung wird unser Betrieb jedes Jahr einmal geprüft um den Anforderungen des TÜV auch gerecht zu werden. Das heißt Qualität hat bei uns oberste Priorität. Jeder Sterbefall wird bei uns so behandelt, als wäre er der einzige!
Weitere Informationen zum Thema "Bestatter" finden Sie unter – www.bestatter.de , sowie unter Wikipedia "Bestatter"
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